Location: Austria
Hallo zusammen,
ich hätte eine Frage zur österreichischen Erbrechtslage, konkret in Oberösterreich, und hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann.
Folgende Situation:
Ein 46-jähriger Mann ist verstorben. Er hinterlässt seine Ehefrau und Kinder, darunter ein 15-jähriges minderjähriges Kind und ein volljähriges Kind.
Nach und nach kommen immer mehr Schulden ans Licht. Bis jetzt sind bereits ungefähr 50-60k bekannt, es könnten aber noch weitere dazukommen. Der genaue Schuldenstand ist noch nicht bekannt. Ein Termin beim Notar findet nächste Woche statt.
Der Großteil der Verträge und Schulden lief auf den Namen des verstorbenen Mannes. Bei einem Autokauf hat allerdings die Ehefrau unterschrieben. Es ist noch zu klären, welche rechtliche Verpflichtung sie dadurch genau übernommen hat.
Nach bisherigem Kenntnisstand hinterlässt der Mann praktisch kein Vermögen. Es geht bei der Erbschaft daher hauptsächlich um die Frage, ob die Witwe und die Kinder für die Schulden haften könnten.
**Meine Fragen dazu:**
Muss die Witwe die Erbschaft sofort ausschlagen, damit sie nicht für die Schulden ihres Mannes haftbar wird, oder hat sie nach dem Termin beim Notar noch Zeit, sich zu entscheiden?
Wie lange hat sie tatsächlich Zeit für die Ausschlagung bzw. für die Abgabe einer Erbantrittserklärung? Ab wann beginnt diese Frist?
Wenn sie die Erbschaft ausschlägt, muss sie dann grundsätzlich keine Schulden ihres verstorbenen Mannes bezahlen, sofern sie nicht selbst Verträge unterschrieben oder Bürgschaften übernommen hat?
Wäre eine **bedingte Erbantrittserklärung** eine Alternative zur Ausschlagung? Wenn praktisch kein Vermögen vorhanden ist, aber hohe und möglicherweise noch unbekannte Schulden, welche Variante wäre rechtlich und wirtschaftlich sinnvoller?
Was passiert mit den Kindern, wenn die Witwe die Erbschaft ausschlägt? Können sie dadurch selbst zu Erben werden und müssen dann eigene Entscheidungen über die Erbschaft treffen? Was gilt dabei insbesondere für das 15-jährige minderjährige Kind?
Hat die Witwe unabhängig von der Erbschaft Anspruch auf eine Witwenpension und die Kinder auf eine Waisenpension, sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind? Gehen diese Ansprüche durch eine Erbausschlagung verloren?
Wie ist der Autokauf zu beurteilen, bei dem die Ehefrau unterschrieben hat? Kann sie dafür persönlich haften, obwohl sie die übrigen Schulden nicht selbst aufgenommen hat?
Mir ist natürlich bewusst, dass ein Forum keine Rechtsberatung durch einen Anwalt ersetzen kann und wir uns bei dieser Angelegenheit gegebenenfalls anwaltlich beraten lassen müssen. Ich möchte mich vorab lediglich informieren und einen ersten Überblick über die Rechtslage bekommen.
Danke im Voraus!